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Das Breisach Tribunal – Die höchste Gerichtsbarkeit (wo gibt)

Neben Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Oberlandesgericht und Bundesverfassungsgericht gibt es nun seit Kurzem eine neueste, höchste Gerichtsbarkeit: Das Breisach Tribunal. Ein sich selbst einberufenes Gericht aus vornehmlich 3 Breisacher „Persönlichkeiten“, die sich konsilarisch verbünden, einer Mutter die Erziehung ihrer Tochter unmöglich zu machen.

Aktuelles: Demnächst mehr auf www.die-breisach-gang.de

Der Breisacher Skandal weitet sich aus – lesen Sie in Kürze noch mehr über die Breisach Gang.

Breisacher Realschule hebt Grundgesetz aus den Angeln

Um was es geht:

Ein einst verhaltensunauffälliges Mädchen – und gute Schülerin mit Gymnasium-Potenzial – wechselt regulär von der Grundschule in die 5. Klasse in die Realschule Breisach am Kaiserstuhl, sackt nach dem Schulwechsel in die Hugo-Höfler Realschule bei den schulischen Leistungen massiv ab, beteiligt sich nicht im Unterricht und entwickelt massive Auffälligkeiten im Sozialverhalten, bis das Breisach Tribunal sich zur höchsten Gerichtsbarkeit am Kaiserstuhl erhebt und das Grundgesetz eigenmächtig außer Kraft setzt. Nach 1,5 Jahren spitzt sich die Situation zu und es kristallisiert sich heraus, dass die nachteiligen Veränderungen auf diverse Umstände innerhalb der Realschule zurückzuführen sind.

„Klapse“ & Lügen an der Tagesordnung

Mit welchen Methoden das Schul-Tribunal das Kindeswohl des 12-jährigen Mädchens gefährdet und jegliche altersgerechten sozialen Kompetenzen des Kindes aus den Angeln hebt, ist Gegenstand dieser Internetpräsenz. Denn was sich Schuldirektor Dr. Christoph Wolk, Klassenlehrer Johannes Hodapp und eine Mutter, die ihren Sohn mit “Klapsen” “erzieht” und dafür uneingeschränkten sakrosankten Schutz der Hugo-Höfner Realschule genießt, erlauben, hat weitreichende Konsequenzen für die geschädigte Familie und begründet hinlänglich höhergestelltes öffentliches Interesse. Denn um ihr Kind vor weiterem schädlichen Einfluss durch das Breisach Tribunal zu schützen, beschließt die betroffene Mutter Sabine Tebruck gemeinsam mit dem Kindesvater, das 12-jährige Mädchen in dessen Obhut zu geben, nachdem Realschuldirektor Dr. Christoph Wolk die Mutter versucht

  • gefügig zu machen
  • ihr das Sorgerecht abzuerkennen
  • und sie zu erpressen.

Die Folgen:

Nachdem über 1,5 Jahre die Autorität und die Erziehung der Kindesmutter zunächst unerkannt auf intrigante, hinterhältige, perfide wie auch subtile Weise untergraben wurden, kristallisierte sich in Mai und Juni 2016 zunehmend heraus, dass Direktor sowie Klassenlehrer (V)Erziehungsmethoden anwenden, für die selbst die Pädagogik noch keinen Fachbegriff kennt.

Als die Mutter erstmals den begründeten Verdacht äußert, dass die massiven Verhaltensveränderungen des Kindes und der drastische Abfall der schulischen Leistungen auf das kindeswohlschädigende Verhalten von Lehrer, Direktor sowie einer Mutter eines Klassenkameraden – kurz: das Breisach Tribunal – zurückzuführen sind, begegnet die Hugo-Höfler Realschule Breisach der Kindesmutter mit einer Drohung.

Nachdem die Hugo-Höfler Realschule nämlich sich ertappt fühlt, plant Realschuldirektor Dr. Christoph Wolk die Kindesmutter durch den Fleisch-WOLK zu drehen und droht ihr mit Einschalten des Jugendamts, anstatt für eigene Unfähigkeit und Verlogenheit geradezustehen.

(In)Kompetenz:

Im Regelfall dürfen Eltern Lehrern und Schuldirektoren pädagogische Kompetenz und Integrität unterstellen. Nicht im Fall der Breisacher Realschule Hugo-Höfler. Zumindest, wenn es um Realschuldirektor Dr. Christoph Wolk und Realschullehrer Johannes Hodapp geht, um dessen fragwürdigen „pädagogischen Ideale“ wir noch in aller Ausführlichkeit vortragen werden.

Sogar die mit Schlägen „erziehende“ Alexandra O. (Reiki-Lehrerin, da bekommt das Hand-Auflegen doch eine gänzlich neue Bedeutung) gibt sich als Kompetenz in Sachen Pädagogik aus und will Glauben machen, sich für Kinder und deren Rechte einzusetzen.

Modus operandi:

Der Modus operandi dieser beiden Akteure im Kollektiv mit der Reiki-Lehrerin Alex O., eine, ihr Kind mit „Kläppsen“ „erziehende“ „Mutter“ und Polizisten-Ex-Ehefrau (Alex/Alexandra O.) funktioniert wie folgt:

  • Lügen
  • Diffamieren
  • Grundrechte außer Kraft setzen

Mutter Sabine Tebruck wehrt sich

So nicht!

Das Breisach Tribunal stellt sich über das Grundgesetz und erhebt sich zur höchsten Gerichtsbarkeit. Womit das Breisach Tribunal jedoch nicht gerechnet hat: Die geschädigte Kindesmutter ist keine Unerfahrene und hat uneingeschränkte Unterstützung, dem Breisacher Tribunal adäquat die Stirn zu zeigen.

Da Schuldirektor Dr. Christoph Wolk am 10.06.2016 ausdrücklich der medialen Berichterstattung über sämtliche beklagenswürdigen Zustände zugestimmt hat, bedankt sich das Webmaster-Team von www.das-breisach-tribunal.de ebenso ausdrücklich und nimmt die journalistische Tatsachenschilderung auf.

Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt mit das-breisach-tribunal.de

Grundgesetz Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Rechtliches

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Hinweis an unsere Leser:

Angesichts der hanebüchenen Argumentationen, gepaart mit Lügen und Unverschämtheiten, mit denen das Breisach Tribunal gegen Mütter und Kinder ins Feld zieht, erlauben wir uns gerne die ein oder andere Spitze, wo ein sachlicher Duktus kaum mehr möglich erscheint.

Leserprädikat
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