Selbstverständlich ist bewusst, dass dem Breisacher Lügen-Direktor sowie dem gesamten Breisacher Tribunal die Tatsachenschilderung auf www.das-breisach-tribunal.de ein Dorn im Auge sein wird, wo doch sonst keine Kosten und Mühen gescheut werden, das Schulimage mit makellos reiner Persil-Weste zu hegen und zu pflegen sowie eine mit Schlägen „erziehende“ Mutter zu decken. Über eine Abmahnung wird daher gewiss nachgedacht. Ob eine Abmahnung aber eine gute Idee ist?
Denn auch, wenn das Breisach Tribunal glaubt,
- Herrschaft über Kind Lea
- Verfügungsgewalt über Vater & Mutter
- Nachbarstaaten eingenommen
- und sowieso die Weltherrschaft an sich gerissen zu haben,
gilt neben zahlreichen Gesetzen zudem auch nach wie vor das deutsche Grundgesetz und dies sieht nun einmal – unter anderem – das Recht auf freie Meinungsäußerung vor.
Was Sie vor einer Abmahnung wissen sollten
Bevor die hier Erwähnten in Erwägung ziehen, eine kreative Strafanzeige zusammenzuschustern, die eigene Rechtsschutzversicherung zu berappen oder gar die Staatskasse zu belasten, indem man sich auf Kosten der Steuerzahler einen Anwalt zu nehmen gedenkt, weil man für eigene Schandtaten nicht gerade stehen will, sollte ernsthaft abgewogen werden, ob dieser Schuss nicht kräftig nach hinten los geht.
www.das-breisach-tribunal.de äußerst nämlich nicht nur Meinungen, sondern trägt Wahrheiten vor, die beweisbar sind. Sollte das Breisach Tribunal es trotzdem mal mit einem Anwaltsschrieb, einer Abmahnung oder sowas in der Art probieren wollen, drücken wir denen doch einfach mal die Däumchen und wünschen gutes Gelingen. Wenn´s dann erst so richtig peinlich wird, aber bitte nicht rumheulen, ne?